Ab 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind 15 Jahre gültig.
Danach ist eine Neuausstellung durch die Führerscheinbehörde erforderlich.
Aber es muss KEINE erneute Prüfung abgelegt werden.
Vor dem 19.01.2013 erworbene und ausgestellte Führerscheine müssen spätestens bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
Alter: | Mindestalter 17 Jahre bei Teilnahme am Begleiteten Fahren Mindestalter 18 Jahre bei Direkterwerb. |
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Bemerkungen: | Es ist kein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich. Mit der Ausbildung sollte ein halbes Jahr vor erreichen des Alters von 17 Jahren oder 18 Jahren begonnen werden. |
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Kraftfahrzeuge: | Mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg. Zur Beförderung von 8 Personen außer dem Fahrer. Ausgenommen die Klassen AM, A1, A2 und A |
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Anhänger: | Mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg immer erlaubt. Oder mit Anhänger über 750 kg sofern 3500 kg Gesamtmasse der Fahrzeugkombination nicht überschritten werden. |
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Prüfung: |
Theoretische und Praktische Prüfung beim TÜV erforderlich. |
Alter: | Siehe Klasse B | |
Bemerkungen: | Erweiterung der Klasse B. Sie wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl B96 erteilt. | |
Kraftfahrzeuge: | Wie bei Klasse B | |
Anhänger: | Mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg. Die Fahrzeugkombination darf 3500 kg Gesamtmasse überschreiten jedoch nicht mehr als 4250 kg Gesamtmasse. |
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Prüfung: |
Keine Theoretische und Praktische Prüfung erforderlich, jedoch ist in der Fahrschule eine Schulung vorgeschrieben. |
Alter: | Siehe Klasse B | |
Bemerkungen: | ||
Kraftfahrzeuge: | Siehe Klasse B |
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Anhänger: | Mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, aber mit einer maximalen zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg. | |
Prüfung: |
Eine Theoretische Prüfung ist nicht erforderlich, jedoch ist eine Praktische Prüfung beim TÜV vorgeschrieben. |